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LSG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - L 5 KR 62/08 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 1 KR 23/13 Der dem dortigen Verfahren zu Grunde liegende Sachverhalt (insoweit ergänzt durch das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 19.03.2009, L 5 KR 62/08, juris 2 f.) unterscheidet sich maßgeblich von dem der Klägerin.
Es bedarf insbesondere nicht der Entscheidung der Frage, ob die 5 Jahre Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der JAE-Grenze unmittelbar vor dem Beginn der Versicherungspflicht durch Herabsetzung der Arbeitszeit (BSG, Urteil vom 27.01.2000, B 12 KR 16/99 R, juris 18 und BSG, Beschluss vom 14.07.2003, B 12 KR 14/03 B, juris; zustimmend: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.03.2009, L 5 KR 62/08, juris 15 mwN; abweichend: SG Koblenz, Urteil vom 05.05.2008, S 12 KR 249/06) bestanden haben müssen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2010 - L 4 KR 4/10 Lediglich ergänzend führt der Senat aus, dass bereits das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 19. März 2009, Az: L 5 KR 62/08 (abgedruckt in Juris), entschieden hat, dass ein Befreiungsrecht nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V dann nicht besteht, wenn Versicherte, die vor der Elternzeit versicherungsfrei waren, nach der Elternzeit, in der sie zunächst nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB V befreit waren, eine Teilzeittätigkeit aufnehmen.